Rollenmodell

Modellkern

Das Rollenmodell beschreibt die Beziehungen zwischen betrieblichem Handeln, Rollen und Personen. Es macht sichtbar, welches betriebliche Handeln Rollen organisatorisch zugeordnet ist, welches weitere Handeln denselben Rollen zugeordnet ist und welche Personen diese Rollen wahrnehmen.

Betriebliches Handeln wird organisatorisch einer Rolle zugeordnet; eine Person nimmt die Rolle wahr.

Die Beziehungen können jeweils mehrfach bestehen:

Die Handlungen A bis C gehören zu Rolle X, Handlung D zu Rolle Y; Person 1 nimmt beide Rollen wahr und Person 2 ebenfalls Rolle X.

Damit lassen sich mehrere Handlungen pro Rolle, mehrere Personen pro Rolle und mehrere Rollen pro Person darstellen.

Anwendung

  1. Welches erforderliche betriebliche Handeln wird betrachtet?
  2. Welcher Rolle ist dieses Handeln organisatorisch zugeordnet?
  3. Welches weitere betriebliche Handeln ist derselben Rolle zugeordnet?
  4. Welche Person oder Personen nehmen die Rolle wahr?
  5. Wer führt das betrachtete Handeln tatsächlich aus?

Diagnostische Kernaussage

Die organisatorische Zuordnung von Handeln zu einer Rolle, die personelle Wahrnehmung dieser Rolle und die tatsächliche Ausführung des Handelns sind unterscheidbare Sachverhalte.

Methodischer Hinweis

Aus beobachtetem wiederkehrendem Handeln darf nicht automatisch auf das Vorliegen einer bestimmten Rolle geschlossen werden.

Modellgrenzen

Keine Gleichsetzung von Funktion und Rolle

Eine betriebliche Funktion beschreibt ein betriebliches Erfordernis. Eine Rolle strukturiert menschliches Handeln. Das Rollenmodell ordnet daher nicht Funktionen, sondern betriebliches Handeln Rollen zu.

Keine Gleichsetzung von Rolle und Person

Eine Rolle ist von der Person zu unterscheiden, die sie wahrnimmt. Die personelle Wahrnehmung kann wechseln, ohne dass Rolle und Person dadurch identisch werden.

Keine 1:1-Annahme

Einer Rolle können mehrere Handlungen und mehrere Personen zugeordnet sein. Umgekehrt kann eine Person mehrere Rollen wahrnehmen.

Keine Eindeutigkeitsnorm

Das Modell fordert nicht, dass jedes Handeln genau einer Rolle oder jede Rolle genau einer Person zugeordnet sein muss. Es kann auch mehrdeutige, überlappende oder fehlende Zuordnungen sichtbar machen.

Keine Rollenpflicht

Das Modell behauptet nicht, dass jedes erforderliche betriebliche Handeln einer Rolle zugeordnet sein muss. Insbesondere nichtmenschliches oder automatisiertes Handeln setzt keine Rolle voraus.

Keine Organigrammannahme

Rollen müssen weder Stellen noch Kästchen in einem Organigramm entsprechen. Das Modell setzt keine bestimmte Aufbauorganisation voraus.

Keine automatische Problembewertung

Abweichungen zwischen organisatorischer Zuordnung, personeller Wahrnehmung und tatsächlicher Ausführung sind nicht automatisch problematisch. Das Modell macht sie zunächst nur sichtbar.

Keine Gleichsetzung mit Abhängigkeit

Die Wahrnehmung einer Rolle durch eine Person begründet noch keine relevante Personenabhängigkeit. Ob die Handlungsfähigkeit bei deren Nichtverfügbarkeit beeinträchtigt wäre und hinreichende Alternativen fehlen, untersucht das Abhängigkeitsmodell.

Abgrenzung zu den bisherigen Modellen

Das Handlungsfähigkeitsmodell betrachtet die Beziehung zwischen Organisation und erforderlichem Handeln. Das Koordinationsmodell untersucht Beziehungen zwischen Handlungen, das Reproduktionsmodell die Wirkung wiederholten Handelns auf Organisation und das Kompensationsmodell den Umgang mit Beeinträchtigungen der Handlungsfähigkeit. Das Abhängigkeitsmodell untersucht relevante Abhängigkeiten, das Informationsmodell die Beziehungen zwischen Handeln und Information und das Entscheidungsmodell Entscheidungen innerhalb von Handlungsspielräumen.

Das Rollenmodell ergänzt diese Perspektiven, indem es die organisatorische Zuordnung menschlichen Handelns zu Rollen und die Wahrnehmung dieser Rollen durch Personen unterscheidbar macht.