Modell 1: Handlungsfähigkeitsmodell

Das Handlungsfähigkeitsmodell beschreibt den Zusammenhang zwischen betrieblicher Funktion, betrieblichem Handeln und Organisation. Eine betriebliche Funktion erfordert bestimmtes betriebliches Handeln. Organisation prägt und ermöglicht dieses Handeln, ohne es vollständig zu bestimmen. Das tatsächliche Handeln wiederum macht sichtbar, wie die Organisation praktisch wirkt und kann selbst organisatorische Muster hervorbringen.

Betriebliche Funktion erfordert betriebliches Handeln; Handeln und Organisation stehen in einer wechselseitigen Beziehung.

Die Beziehung zwischen betrieblichem Handeln und Organisation ist bidirektional.

Das Basismodell bleibt bewusst reduziert und bildet nicht sämtliche Begriffe des Definitionskapitels als eigene Dimensionen ab.

Anwendung

Für einen betrachteten betrieblichen Zusammenhang fragt das Modell zunächst:

  1. Welche betriebliche Funktion soll erfüllt werden?
  2. Welches Handeln muss dafür möglich sein?
  3. Wie prägt und ermöglicht die bestehende Organisation dieses Handeln?
  4. Was geschieht tatsächlich?

Erst anschließend werden die relevanten organisatorischen Elemente und Beziehungen anhand des Begriffsapparats untersucht und mit Qualitätsmerkmalen und Gestaltungsprinzipien bewertet.

Modellgrenzen

1. Keine vollständige Theorie menschlichen Handelns

Organisation beeinflusst Handeln, determiniert es aber nicht vollständig.

2. Keine Strategieanalyse

Ob eine betriebliche Funktion strategisch sinnvoll ist, liegt außerhalb des Modells.

3. Keine Prozesspflicht

Betriebliches Handeln kann einmalig, informell oder prozessual strukturiert sein.

4. Skalierbarer Betrachtungsumfang

Das Modell kann auf einzelne Handlungen, Handlungszusammenhänge oder größere betriebliche Funktionen angewandt werden. Die Grenze richtet sich nach der untersuchten Fragestellung.