Information am Handeln ausrichten
Kernaussage
Die Verfügbarkeit von Information und Wissen wird am erforderlichen betrieblichen Handeln ausgerichtet.
Handlungsrelevante Informationen und Wissen müssen in einer Form, zu einem Zeitpunkt und für diejenigen Rollen verfügbar sein, die ihre Nutzung für das erforderliche betriebliche Handeln ermöglicht.
Ziel ist weder maximale Information noch vollständige Dokumentation. Zu viele, unstrukturierte, unauffindbare, unverständliche oder nicht ausreichend aktuelle Informationen können Handlungsfähigkeit ebenso beeinträchtigen wie fehlende Informationen.
Wissen muss nicht grundsätzlich von einzelnen Personen gelöst werden. Personenabhängigkeiten werden dort reduziert, wo sie die erforderliche Handlungsfähigkeit unangemessen beeinträchtigen.
Dokumentation, persönlicher Austausch, Standards, Regeln, Schulung oder technische Systeme können Mittel sein, Information und Wissen verfügbar zu machen. Das Prinzip schreibt kein bestimmtes Mittel vor.
Organisatorische Gestaltung kann den Informationsbedarf zudem reduzieren, indem wiederkehrende Entscheidungen angemessen vorweggenommen werden. Nicht jede handelnde Rolle benötigt deshalb sämtliche Informationen, die einer organisatorischen Vorgabe zugrunde liegen.
Diagnostische Leitfragen
- Wer benötigt welche Information oder welches Wissen, um handeln zu können?
- Ist es rechtzeitig, zugänglich, auffindbar, verständlich und ausreichend aktuell verfügbar?
- Welche Information wird tatsächlich benötigt – und welche erzeugt lediglich zusätzliche Komplexität?
- Welche Handlungsfähigkeit hängt vom Wissen einzelner Personen ab?
- Ist diese Abhängigkeit unter den konkreten Bedingungen angemessen?
- Muss Wissen dokumentiert werden, oder existiert eine einfachere angemessene Form, es verfügbar zu machen?