Qualitätsmerkmale

Die Qualitätsmerkmale schaffen einen Bewertungsrahmen für gute Organisation.

Übergeordneter Bezugspunkt ist die organisatorische Handlungsfähigkeit. Darunter werden drei Systemqualitäten unterschieden:

  1. Verlässlichkeit – Handlungsfähigkeit unter erwartbaren Bedingungen.
  2. Robustheit – Handlungsfähigkeit bei relevanten Störungen.
  3. Anpassungsfähigkeit – Handlungsfähigkeit unter relevanten Veränderungen.

Angemessenheit ist das übergreifende Bewertungsprinzip: Die Organisation soll diese Qualitäten nicht maximieren, sondern in dem Maß ausprägen, das Zweck, Kontext, Risiken und Ressourcen erfordern.

Qualitätsmodell

Normalität → Verlässlichkeit
Störung → Robustheit
Veränderung → Anpassungsfähigkeit

Alle drei Systemqualitäten dienen der organisatorischen Handlungsfähigkeit und werden unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit beurteilt.

Reproduzierbarkeit, Übertragbarkeit, Lernfähigkeit, Konsistenz, Informationsverfügbarkeit oder Personenunabhängigkeit werden nicht als gleichrangige Qualitätsmerkmale behandelt. Sie können als Mechanismen, Voraussetzungen oder Diagnosemerkmale relevant sein.

Leitfrage

Woran erkennen wir, ob eine Organisation ihren Zweck erfüllt?