Angemessenheit

Angemessenheit ist kein gleichrangiges Qualitätsmerkmal neben Verlässlichkeit, Robustheit und Anpassungsfähigkeit.

Sie ist das übergreifende Bewertungsprinzip.

Organisatorischer Aufwand und Ausprägung der Qualitätsmerkmale müssen dem Zweck, Kontext, Risiko und den Ressourcen des Unternehmens entsprechen.

Gute Organisation maximiert ihre Qualitätsmerkmale nicht.

Ein kleines Unternehmen benötigt nicht automatisch maximale Redundanz, vollständige Dokumentation oder umfassende Standardisierung. Bei hohen Risiken können dagegen stärkere organisatorische Absicherungen erforderlich sein.

Für die Bewertung können insbesondere relevant sein:

Dokumentation, Standards, Kontrollen, Abstimmung oder Automatisierung sind nicht deshalb wertvoll, weil möglichst viel davon vorhanden ist. Ihr Wert ergibt sich daraus, ob sie die erforderliche Handlungsfähigkeit unterstützen und ihr Aufwand gerechtfertigt ist.

Effizienz wird deshalb als relevante Betrachtung innerhalb der Angemessenheit behandelt, nicht als eigenständige Systemqualität.

Leitfrage

Ist die Organisation so stark ausgestaltet wie nötig – und so schlank wie möglich?