Organisatorische Handlungsfähigkeit
Organisation wird danach beurteilt, inwieweit sie die für den Unternehmenszweck erforderliche Handlungsfähigkeit ermöglicht.
Organisatorische Handlungsfähigkeit ist der übergeordnete Bezugspunkt des Qualitätsmodells.
Entscheidend ist, ob die Organisation die Voraussetzungen dafür schafft, dass notwendiges Handeln unter den relevanten Bedingungen möglich bleibt.
Die Qualität dieser Handlungsfähigkeit wird anhand von drei Systemqualitäten betrachtet:
Wie stark diese Qualitäten ausgeprägt sein müssen, wird unter Angemessenheit beurteilt.
Handlungsfähigkeit ist damit kein viertes Qualitätsmerkmal neben den Systemqualitäten, sondern ihr gemeinsamer Bezugspunkt.
Leitfrage
Ermöglicht die Organisation das für den Unternehmenszweck erforderliche Handeln?