Definitionen
Dieses Kapitel legt die zentralen Begriffe des Frameworks fest. Die Definitionen schaffen eine gemeinsame Sprache für Axiome, Qualitätsmerkmale, Gestaltungsprinzipien, Modelle und Methoden.
Die Begriffe werden bewusst voneinander abgegrenzt. Sie beschreiben unterschiedliche Aspekte betrieblichen Handelns und organisatorischer Gestaltung.
Grundbegriffe
Der Begriff Organisationssystem wird derzeit nicht als eigenständige ontologische Kategorie geführt. Organisation wird bereits als System verstanden. „Unternehmens-OS“ bleibt damit eine kommunikative Metapher bzw. ein möglicher Name des Frameworks. Gemeint ist die organisationale Betriebsschicht des Unternehmens: die Bedingungen, unter denen Anforderungen in tatsächliches betriebliches Handeln übersetzt werden.
Das Framework beansprucht nicht, Strategie, Geschäftsmodell, Markt, Finanzen, Personal, Recht, Sicherheit oder technische Architektur als vollständige Fachgebiete abzubilden. Diese Perspektiven können organisatorische Anforderungen und Randbedingungen liefern. Der Gegenstand des Frameworks bleibt ihre organisationale Einbettung in das betriebliche Handeln.
Organisationselemente
- Betriebliche Funktion
- Rolle
- Verantwortung
- Entscheidungsbefugnis
- Entscheidung
- Handlungsspielraum
- Regel
- Prozess
- Standard
- Organisatorische Komplexität
- Koordination
Qualitätsbegriffe
Die ausführlichen Definitionen und Zusammenhänge von organisatorischer Handlungsfähigkeit, Verlässlichkeit, Robustheit, Anpassungsfähigkeit und Angemessenheit werden im Kapitel Qualitätsmerkmale behandelt.
Begriffslogik
Ein Unternehmen verfolgt einen Zweck. Dessen Erfüllung erfordert betriebliches Handeln.
Organisation und betriebliches Handeln beeinflussen sich wechselseitig.
Innerhalb dieser Organisation:
- beschreiben Funktionen, was betrieblich geleistet wird,
- ordnen Rollen erwartete Beiträge, Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse menschlichen Handlungsträgern zu,
- beschreibt Verantwortung, wofür verbindliche Zuständigkeit besteht,
- beschreibt Entscheidungsbefugnis, wer innerhalb eines Rahmens verbindlich entscheiden darf,
- bezeichnet Handlungsspielraum den Bereich nicht vollständig vorgegebenen Handelns,
- legt eine Entscheidung innerhalb dieses Spielraums eine Handlungsoption verbindlich fest,
- bestimmen Regeln, was unter bestimmten Bedingungen gelten soll,
- verbinden Prozesse mehrere Tätigkeiten zu einem betrieblichen Zusammenhang,
- definieren Standards Referenzen für Ausführung oder Ergebnis.
Status
Die Definitionen dieses Kapitels bilden den aktuellen Arbeitsstand. Begriffe werden nur verändert oder ergänzt, wenn dies für die Konsistenz des Gesamtmodells erforderlich ist.