Handlungsspielraum
Handlungsspielraum bezeichnet den Bereich, innerhalb dessen betriebliches Handeln nicht vollständig vorgegeben ist und unterschiedliche Handlungsoptionen bestehen.
Handlungsspielraum kann bewusst eingeräumt, formal definiert, informell entstanden oder ungeklärt sein.
Er ist kein Qualitätsmerkmal an sich. Weder möglichst viel noch möglichst wenig Handlungsspielraum ist grundsätzlich gute Organisation.
Gestaltung
Handlungsspielraum kann unter anderem durch Regeln, Standards, Prozesse, Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse begrenzt oder strukturiert werden.
Eine Regel muss Handlungsspielraum nicht vollständig beseitigen. Sie kann lediglich dessen Grenzen bestimmen.
Abgrenzung
Handlungsspielraum ist breiter als Entscheidungsbefugnis.
Entscheidungsbefugnis beschreibt, was eine Rolle verbindlich entscheiden darf. Handlungsspielraum beschreibt allgemeiner, wo betriebliches Handeln nicht vollständig vorgegeben ist.
Formaler und tatsächlich genutzter Handlungsspielraum können voneinander abweichen.