Entscheidungsbefugnis

Entscheidungsbefugnis bezeichnet das Recht, innerhalb eines definierten Rahmens verbindliche Entscheidungen zu treffen.

Der Rahmen kann beispielsweise durch Betragshöhen, Sachgebiete, Risiken, Rollen, Regeln oder andere organisatorische Grenzen bestimmt werden.

Abgrenzung

Entscheidungsbefugnis ist nicht mit Verantwortung gleichzusetzen.

Verantwortung beschreibt, wofür verbindliche Zuständigkeit besteht. Entscheidungsbefugnis beschreibt, was eine Rolle innerhalb dieses Verantwortungs- oder Handlungsbereichs verbindlich entscheiden darf.

Verantwortung und Entscheidungsbefugnis müssen organisatorisch nicht automatisch deckungsgleich sein. Ob und in welchem Maß sie aufeinander abgestimmt sein sollten, ist eine Frage der Gestaltung.

Technische Systeme können definierte Entscheidungsregeln ausführen. Organisatorische Entscheidungsbefugnis wird im Framework menschlichen Rollen zugeordnet.