Verantwortung

Verantwortung bezeichnet die verbindliche Zuständigkeit dafür, dass ein bestimmter organisatorischer Beitrag, ein Ergebnis oder eine Entscheidung wahrgenommen wird.

Verantwortung schafft organisatorische Zurechenbarkeit.

Sie bedeutet nicht zwingend, dass die verantwortliche Rolle sämtliche zur Erfüllung erforderlichen Tätigkeiten selbst ausführen muss.

Abgrenzung

Verantwortung ist nicht mit Tätigkeit und nicht mit Entscheidungsbefugnis gleichzusetzen.

Eine Rolle kann für ein Ergebnis verantwortlich sein, obwohl andere Rollen daran mitarbeiten.

Ebenso kann Verantwortung übertragen werden, ohne dass die dafür erforderlichen Entscheidungsbefugnisse ausreichend übertragen wurden. Eine solche Trennung kann organisatorische Abhängigkeiten erzeugen.

Die eindeutige Zuordnung von Verantwortung ist eine Gestaltungsfrage und wird später unter den Gestaltungsprinzipien behandelt.