Unternehmen
Der Unternehmensbegriff ist als zweckgebundener Begriff dieses Frameworks angelegt. Er beansprucht keine allgemeingültige juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Definition.
Ein Unternehmen bezeichnet im Rahmen dieses Frameworks eine fortgesetzt ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks.
Ein Unternehmen ist dabei nicht mit seiner Rechtsform oder juristischen Einheit gleichzusetzen. Es kann aus einer einzelnen Person oder aus mehreren Personen bestehen.
Für das Framework entscheidend ist das betriebliche Handeln, dessen Organisation beschrieben, bewertet und gestaltet wird.
Abgrenzung
Die Definition setzt weder eine bestimmte Rechtsform noch eine bestimmte Mitarbeiterzahl voraus.
Auch Solounternehmer fallen unter den Unternehmensbegriff des Frameworks. Organisation beginnt nicht erst mit dem ersten Mitarbeiter.
Mehrere rechtliche Einheiten können für eine organisatorische Fragestellung gemeinsam als Unternehmen betrachtet werden. Umgekehrt kann sich eine Untersuchung auf einen abgegrenzten Teil eines Unternehmens beziehen. Maßgeblich ist, welcher Zusammenhang betrieblichen Handelns für die konkrete Fragestellung relevant ist.
Die Definition entscheidet nicht, ob eine Tätigkeit im rechtlichen, steuerlichen oder statistischen Sinn als Unternehmen gilt.